Sehr geehrte Ärztinnen und Ärzte, wir dürfen Ihnen Pellevé als eine der neuesten Methoden zur schonenden Faltenglättung und weiterlesen

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Hygiene-Begehung

Die Hygiene-Begehung umfasst folgende Leistungen:
Vorgespräch, Begehungsplanung, Durchführung
der Begehung und Anfertigung eines
Begehungsberichtes.
Die Kosten für diesen Service betragen € 250,-

Ihr Vorteil: Medical Service Lydia Lang e.K beteiligt sich bis zu 100 % an den Kosten.
Wir kennen die neuesten Richtlinien und Empfehlungen bei Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten.
Wir führen Ihre Praxisbegehung durch bevor das Gesundheitsamt, das Amt für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierung Ihre Praxis kontrolliert.
Wir erstellen:

  • einen individuellen Hygieneplan
  • einen Reinigungsplan für das Reinigungspersonal
  • einen Desinfektions- und Reinigungsplan
  • einen Hautschutzplan

Wir helfen Ihnen, dabei geht es nicht allein um die Hygiene im Sinne von Sauberkeit.

So verschieden und anspruchsvoll die Bereiche der Qualitätssicherung sind, so unterschiedlich sind die behördlichen Zuständigkeiten. Teilweise werden die Kontrollen vom Gesundheitsamt durchgeführt, aber auch das Amt für Arbeitsschutz und die Bezirksregierung wachen über die Einhaltung der Richtlinien. Ein Praxis- Rundgang kann wie folgt gegliedert sein:

1. allgemeiner Praxisbereich:

  • Patientenanmeldung, Schreibplatz, Personalumkleide, Wartezimmer, Garderobe, Toiletten für Personal und für Patienten.
  • Wäscheversorgung (Aufbereitung, Bereitstellung, Lagerung, Abwurf)
  • Arztzimmer und Untersuchungszimmer. Liege mit Auflage, Waschbecken, Spender, Medikamentenschränke, Stichprobe der Verfallsdaten, Arzneimittelkühlschrank mit Thermometer, Regallagerung.
  • Behandlungs- und Verbandszimmer (ggf. Gipsraum). Raumausstattung mit Liege und Schränken, Waschbecken und Ausguss. Materiallagerung. Flächenaufbereitung, Aushang eines Desinfektionsplans. Modalitäten des Verbandswechsels.
  • Vorratslager. Putz- und Entsorgungsraum. Reinigungskonzept und Entsorgung praxisspezifischer Abfälle.
  • Sozialraum. Teeküche.

2. Eingriffsbereich:

  • Personalumkleide, Wäschelagerung, Waschbecken, Desinfektionsmittelspender, Ausguss, Materialeinschleusung. Patientenvorbereitung (Umkleide).
  • Vorraum (Funktion Ein- und Ausleitung) und Eingriffsraum: Größe, Wand- und Bodenbeschaffenheit, Lüftung, Beleuchtung, Heizung, OP-Tisch. Bedarfslagerung.
  • Geräte- und Instrumentenaufbereitung: Reinigungs- und Desinfektionstechniken, Platzangebot, Sterilisation (mit Dokumentation), Sterilgut: Lagerung, Beschriftung, Verfallsdaten.
  • Aufwach- bzw. Ruheraum.

3. ggf. Endoskopie:

  • Eingriffsraum, Ausstattung, Waschbecken mit Spendern, Endoskoplagerung (Hängeschrank), Gerätaufbereitungszeile außerhalb des Eingriffsraumes (voll- oder teilautomatisch), Hygieneplan, hygienische Routineprüfungen.

4. ggf. Laborplatz:

  • Arbeitsflächen, Waschbecken und Ausguss, Spender, Desinfektionsplan, Abwurf und Entsorgung, ggf. mikrobiologische Untersuchungen (Anzeige nach § 49 IfSG! Desinfektionspflichtige Abfälle?).
    Auf folgende Leitkriterien wird besonders geachtet:
  • Die Chargendokumentation der Sterilisation wird eingesehen, ferner Unterlagen zur periodischen Prüfung der Sterilisatoren mit Bioindikatoren nach Norm, falls nicht ohnehin validierte Programme (für den Autoklaven) verwendet werden.
  • Erwartet wird die Verwendung möglichst DGHM-gelisteter oder zumindest CE gekennzeichneter Desinfektionsmittel, möglichst in Originalgebinden.
  • In Einrichtungen des ambulanten Operierens werden Unterlagen zur nosokomialen Infektionsstatistik (Systematik der Erfassungsbögen und Auswahl der Indikatoreingriffe) eingesehen.
  • Bei der Vorratshaltung erwartet man übersichtlich sortierte, trockene und saubere, nicht überfüllte Regale bzw. Schränke.
  • Standard für Praxisreinigung.
  • Alle Waschbecken in der Praxis sollen mit Flüssigseifen-, Händedesinfektionsmittel- und Einmalhandtuchspendern ausgestattet sein.
  • Erwartet wird ferner die separate Entsorgung praxisspezifischer Abfälle
    Arzneimittelkühlschränke müssen mit Temperaturkontrolle ausgestattet sein. Auch nicht kühlpflichtige Medikamente sollen nicht über 26°C sowie trocken, staub- und lichtgeschützt lagern.
  • In der Umkleide sollten Arbeits- und Straßenkleidung nicht im gleichen Spind hängen bzw. durch mobile Trennwände separiert sein

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